Das Deuteronomium: Politische Theologie und Rechtsreform in Juda und Assyrien.

AuthorKraljic, Alexander
PositionReview

Das Deuteronomium: Politische Theologie und Rechtsreform in Juda und Assyrien. By ECKART OTTO. Beihefte zur Zeitschrift fur die alttestamentliche Wissenschaft, vol. 284. Berlin: WALTER DE GRUYTER, 1999. Pp. x + 432. DM 198.

Die vorliegende Monographie von E. Otto enthalt eine Zusammenfassung seiner Thesen zur Entstehung des deuteronomischen Gesetzes vor dem Hintergrund der neuassyrischen Krise des 7. Jahrhunderts v. Chr. Sie will nachweisen, da[beta] die Autoren des Dtn die Rechtstraditionen des Bundesbuches (Ex 20,22-23,33*) und Ex 34* unter der Perspektive der Kultzentralisation reformierten. Indem sie wortlich die Loyalitats-forderungen der assyrischen Hegemonialmacht, wie sie in den Vasallenvertragen Asarhaddons (VTE) dokumentiert sind, aufgriffen und auf JHWH ubertrugen, brachten sie angesichts des politischen Umbruchs die Oberlegenheit der eigenen Kultur zum Ausdruck.

Es ist seit langem Meinung der Exegeten, da[beta] das unter Konig Joschija 622 v. Chr. gefundene ,,Buch des Bundes" (cf. 2 Kon 22-23) mit dem Dtn in Beziehung zu setzen sei. Die Frage ist allerdings, welche Teile des Textes in diesem ,,UrDtn" enthalten waren. E. Otto versucht, die direkte Abhangigkeit von Dtn 13* und 28* von VTE aufzuzeigen und damit die Entstehungszeit des Dtn auf die letzten Jahrzehnte des Neuassyrischen Reiches einzugrenzen (Kap. I und II). Das Dokument ware ursprunglich als "Loyalitatsverpflichtung gegenuber JHWH" (p. 75) verfasst und in der Folge als Basis des Reformprogramms von Dtn 12-26* verwendet worden. Da die deuteronomischen Gesetze enge Parallelen zu keilschriftlichen Rechtsquellen, besonders zur Tafel A der Mittelassyrischen Gesetze (MAG.A) aufweisen, untersucht Otto die Prinzipien, nach denen diese Rechtssammlung redigiert wurde (Kap. III).

Dabei werden die einzelnen Paragraphen--jeweils in Transliteration und kommentierter Ubersetzung--zu thematischen Einheiten zusammengefasst and rechtsgeschichtlich analysiert. Ziel der Redaktion sei die "Einschrankung des Privatstrafrechts zugunsten der offentlichen Strafrechtverfolgung" gewesen, wobei eine vorgegebene Rechtssammlung "in vollem Wortlaut aufgenommen und durch eine erganzende mid korrigierende Fachwerkstruktur" reinterpretiert wurde (p. 202). Die an MAG.A gewonnenen Einsichten werden in Kap. IV auf Dtn 12-26 * ubertragen. Entsprechend seiner These von der Reformulierung des Bundesbuches im Dtn untersucht der Verfasser die Redaktionsstrukturen der deuteronomischen Gerichtsordnung (Dtn...

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